Rechtsprechung
   BayObLG, 13.10.1994 - 1Z BR 39/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4552
BayObLG, 13.10.1994 - 1Z BR 39/94 (https://dejure.org/1994,4552)
BayObLG, Entscheidung vom 13.10.1994 - 1Z BR 39/94 (https://dejure.org/1994,4552)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Oktober 1994 - 1Z BR 39/94 (https://dejure.org/1994,4552)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 668
  • VersR 1995, 1074
  • BayObLGZ 1994 Nr. 56
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 20.12.1999 - II ZB 7/99

    Überprüfungspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich der Telefax-Nummer

    Er hat jedoch für eine Büroorganisation zu sorgen, die eine Überprüfung der per Telefax übermittelten Schriftsätze auch auf die Verwendung einer zutreffenden Empfängernummer gewährleistet (BGH, Beschl. v. 3. Dezember 1996 - XI ZB 20/96, NJW 1997, 948; BayObLG, NJW 1995, 668; BAG, NJW 1995, 2742).
  • BGH, 18.05.2004 - VI ZB 12/03

    Anforderungen an die Anweisungen eines Rechtsanwalts an seine Büroangestellten

    Es entspricht - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde - nicht nur der vom Berufungsgericht zitierten Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW 1995, 668) und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 1995, 2742, 2743), sondern auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein Anwalt grundsätzlich verpflichtet ist, für eine Büroorganisation zu sorgen, die eine Überprüfung der durch Telefax übermittelten fristgebundenen Schriftsätze auch auf die Verwendung der zutreffenden Empfängernummer hin gewährleistet.
  • BGH, 10.06.1998 - XII ZB 47/98

    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei Übermittlung eines fristwahrenden

    Soweit der angefochtene Beschluß unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30. März 1995 (aaO S. 2743) und einen Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 13. Oktober 1994 (NJW 1995, 668) hervorhebt, die Kontrollanweisung des Rechtsanwalts müsse dahin gehen, "auch die richtige Empfängernummer abschließend zu kontrollieren", betraf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts einen Fall, in dem der das Faxgerät bedienende Mitarbeiter aus einem amtlichen Telefaxverzeichnis eine falsche Nummer ausgewählt hatte; im Fall des Bayerischen Obersten Landesgerichts war an eine ortsansässige Rechtsanwaltskanzlei in A. statt an das Gericht in München übermittelt worden.
  • BGH, 18.10.1995 - XII ZB 123/95

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Diese Kontrolle darf sich nicht auf die vollständige und fehlerfreie Übermittlung des Textes beschränken, sondern muß sich auch auf die richtige Wahl der Telefaxnummer des Empfängers erstrecken (BAG, Urteil vom 30. März 1995 - 2 AZR 1020/94 - NJW 1995, 2742; BayObLG NJW 1995, 668 f [BayObLG 13.10.1994 - 1 Z BR 39/94]).
  • BGH, 18.04.2004 - VI ZB 12/03

    Frist versäumt: Rechtsanwalt-Büroangestellte wählt falsche Fax-Kurzwahltaste

    Es entspricht - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde - nicht nur der vom Berufungsgericht zitierten Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW 1995, 668) und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 1995, 2742, 2743), sondern auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein Anwalt grundsätzlich verpflichtet ist, für eine Büroorganisation zu sorgen, die eine Überprüfung der durch Telefax übermittelten fristgebundenen Schriftsätze auch auf die Verwendung der zutreffenden Empfängernummer hin gewährleistet.
  • LAG Hessen, 22.03.2000 - 13 Sa 47/00

    Widereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2012 - 15 B 58/12

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    vgl. BFH, Beschluss vom 18. September 2007 - I R 39/04 -, juris Rn. 7; BGH, Urteil vom 29. April 1994 - V ZR 62/93 -, NJW 1994, 1879 f., und Beschluss vom 19. November 1997 - VIII ZB 33/97 -, NJW 1998, 907; BayObLG, Beschluss vom 13. Oktober 1994 - 1 Z BR 39/94 -, NJW 1995, 668; Meyer-Ladewig / Rudisile, in: Schoch / Schmidt-Aßmann / Pietzner, VwGO, Stand: September 2011, § 124a Rn. 27.
  • OLG Brandenburg, 02.09.1999 - 10 W 25/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Versäumung der Notfrist der sofortigen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht